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Fakultät
Mathematikon Entrance

Unsere Fakultät ist akademische Heimat von Forscher:innen, Dozent:innen, und Student:innen der Mathematik und Informatik. Ihre Institute und Betriebseinrichtungen sind untergebracht im angenehm gelegenen Mathematikon auf dem Campus Neuenheimer Feld der Universität Heidelberg. Herzlich Willkommen!

Promotion
Mathematikon Staircase

Die Promotion ist der Nachweis der Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Forschung. Unter dem Schirm der Gesamtfakultät für Mathematik, Ingenieur- und Naturwissenschaften verleihen wir der akademischen Grad des Dr. rer. nat. in den Fächern Mathematik und Informatik.

Studium
Mathematikon Library

heiMATH: Ob Mathematik, Informatik oder eine interdisziplinäre Variante, mit Abschluss B.Sc., M.Sc. oder M.Ed., Berufsziel in Forschung, Schule oder Industrie: Bei uns in Heidelberg finden Sie ein reichhaltiges und erstklassiges Lehrangebot für ein anspruchsvolles Studium in einer intellektuell stimulierenden und traditionsreichen Umgebung. 

Outreach
Mathematikon Lobby

Wir fördern das Interesse an Mathematik und Informatik – durch unsere Veranstaltungen für Schulen sowie ein breites Publikum. Ehemalige und Einsteiger nehmen Teil und tragen bei zu gemeinsamem Wissen und Kontakten.

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Mathematik und Informatik — Promotion

Leitfaden

Doktorand:innen arbeiten an ihrer Dissertation unter der Betreuung eines qualifizierten Doktorvaters bzw. einer qualifizierten Doktormutter, der bzw. die sie bei der Promotion unterstützt. Die Arbeit wird im Regelfall an der Fakultät oder in Kooperation mit einer benachbarten Einrichtung durchgeführt.

Der Grad des Dr.rer.nat. (Doktor der Naturwissenschaften) wird von der Fakultät in den Fächern Mathematik oder Informatik nach Vorlage einer Dissertation (Doktorarbeit), einer mündlichen Prüfung und der Veröffentlichung der Dissertationsarbeit verliehen. Beide Fachgebiete sehen eine interdisziplinären Variante mit einem benachbarten Gebiet vor. Der Abschluss bescheinigt die Fähigkeit zur eigenständigen Forschung im gewählten Fachgebiet.

Tipps für Doktoranden

  • Die Anmeldung zur Promotion und die Einreichung der Dissertation sind nur während der Sprechzeiten möglich und können nur bei Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen bearbeitet werden.
  • Der Doktorandenkonvent ist ein Forum und Vertretungsorgan aller Promovierenden der Universität Heidelberg mit dem Ziel, die Fakultäten und die Universitätsverwaltung in Fragen der Promotionsordnung zu beraten und zu informieren.
  • Die Graduiertenakademie bietet zusätzliche Informationen und Beratung zu administrativen und praktischen Fragen rund um das Leben als Doktorand in Heidelberg.
  • Schulungen und Lernangebote zur Informationsrecherche und zum Informationsmanagementfinden Sie hier.
  • Das Erkennen von Plagiaten wird hier erklärt.

Bevor Sie beginnen

Bitte lesen Sie die Informationen auf dieser Seite sorgfältig durch, bevor Sie Ihre Bewerbung einreichen, und vergewissern Sie sich, dass Sie die Einzelheiten des Verfahrens verstanden haben, das insbesondere (und in dieser Reihenfolge) Folgendes umfasst:

  • Finden eines Betreuenden, möglicherweise im Rahmen eines strukturierten Promotionsprogramms (Graduiertenschule)
  • Annahme als Doktorand an der Fakultät
  • Einschreibung als Promotionsstudent an der Universität
  • Durchführung Ihrer Forschung und Verfassen Ihrer Dissertation (Doktorarbeit)
  • Die Promotionsprüfung (Disputation)
  • Veröffentlichung der Dissertation (Ablage in der Universitätsbibliothek)

Im Informationssystem heiDOCS wird eine Online-Datei aller Doktoranden der Universität geführt. Sie müssen sich rechtzeitig anmelden und Ihre Daten bei jedem Schritt aktualisieren.

Der folgende Leitfaden basiert auf der Promotionsordnung der Gesamtfakultät für Mathematik, Ingenieur- und Naturwissenschaften der Universität Heidelberg und fasst die gängige Praxis an der Fakultät für Mathematik und Informatik zusammen. Bitte beachten Sie, dass im Falle von Widersprüchen die Bestimmungen der deutschen Fassung der Promotionsordnung maßgebend sind.

Allgemeine Unterlagen

Promotionsordnung der Gesamtfakultät

Diese Fassung vom 29. September 2021 gilt ab sofort für alle laufenden und zukünftigen Promotionsverfahren.

(Deutsch)
nicht auf Englisch verfügbar
Doktorandenkonvent

Infoblatt von 2017 zur Doktorandenvertretung an der Universität

(Deutsch)
(English)
Betreuungsvereinbarung

Die Identifikation eines Promotionsbetreuers/einer Promotionsbetreuerin sowie das gemeinsame Ausfüllen und Unterschreiben dieses Formulars ist der erste verpflichtende Schritt eines Promotionsverfahrens.

nicht auf Deutsch verfügbar
(English)
Antrag auf Annahme als Doktorand

Bitte machen Sie sich mit allen Verfahrensschritten vertraut bevor Sie diesen Antrag einreichen.

(zweisprachig)
Antrag auf Immatrikulation

Bescheinigung für die Einschreibung als Doktorand an der Universität

(Deutsch)
nicht auf Englisch verfügbar

Die Annahme als Doktorand:in hängt vom Nachweis ausreichender fachlicher und akademischer Eignung auf dem vorgesehenen Studiengebiet ab und kann von zusätzlichen Kursanforderungen abhängig gemacht werden. Der typische Bewerber verfügt über einen Master-Abschluss (oder ein Diplom) in Mathematik oder Informatik von einer deutschen Universität oder einem gleichwertigen ausländischen Studiengang mit mindestens vier Jahren Regelstudienzeit (einschließlich eines vorangegangenen Abschlusses wie beispielsweise ein Bachelorabschluss). Studieninteressierte können in den nachstehenden (Teil-)Listen nachsehen, ob ihr Abschluss für das vorgesehene Studienfach zulässig ist und ob er an Bedingungen geknüpft ist. Sie können Ihre Qualifikationen auch auf der Anabin-Website der Kultusministerkonferenz, der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen prüfen.

Über die Annahme entscheidet der jeweilige Promotionsausschuss für Mathematik bzw. Informatik. Die Bewerber:innen werden darauf hingewiesen, dass diese Entscheidung unabhängig von der Betreuungsvereinbarung oder etwaigen Finanzierungsvereinbarungen ist. Insbesondere garantiert die Zulassung zu einem strukturierten Promotionsprogramm (Graduiertenschule) nicht die Aufnahme an der Fakultät. Alle zusätzlichen Kurse müssen unter den im Zulassungsbescheid genannten Bedingungen und unabhängig von den Anforderungen Ihres spezifischen Programms absolviert werden.

Der Doktorandenstatus wird in der Regel für vier Jahre gewährt und kann auf begründeten Antrag und mit Unterstützung des Doktorvaters bzw. der Doktormutter verlängert werden. Falls die Annahme als Doktorand:in an Bedingungen geknüpft ist, müssen Sie diese innerhalb von zwei Jahren erfolgreich erfüllen. Andernfalls wird die Annahme als Doktorand:in widerrufen!

Falls Ihr Abschluss nicht in der nachstehenden Liste aufgeführt ist oder andere außergewöhnliche Umstände vorliegen, wenden Sie sich bitte an das Promotionsbüro.

Mathematik

M. Sc./Diplom Mathematik einer deutschen UniversitätJa
Zweijähriger M. Sc. Mathematik aus dem Bologna-RaumJa
Einjähriger M. Sc. Mathematik aus dem Bologna-RaumJa; Bestehen von 2 Mastervorlesungen
M. Sc./Diplom Wirtschaftsmathematik, Technomathematik, Statistik einer deutschen UniversitätJa; evtl. Bestehen von bis zu 2 Mastervorlesungen
Studiengänge aus dem Ausland, vergleichbar mit den obigen FällenAnalog zum vergleichbaren, oben genannten Studiengang
Alle anderen StudienabschlüsseEinzelfallentscheidung

Mathematik Interdisziplinär

M. Sc./Diplom Mathematik einer deutschen UniversitätJa
Zweijähriger M. Sc. Mathematik aus dem Bologna-RaumJa
Einjähriger M. Sc. Mathematik aus dem Bologna-RaumJa
M. Sc./Diplom Wirtschaftsmathematik, Technomathematik, Statistik einer deutschen UniversitätJa
M. Sc./Diplom PhysikJa
M. Sc. Scientific Computing (mit B. Sc. Mathematik)Ja; 3 Wahlpflichtmodule aus dem B. Sc. oder M. Sc. Mathematik
Ingenieursstudiengänge mit einer Mathematik Komponente auf dem Level ‘Höhere Mathematik I – III’Ja; 3 Wahlpflichtmodule aus dem B. Sc. oder M. Sc. Mathematik
Studiengänge aus dem Ausland, vergleichbar mit den obigen FällenAnalog zum vergleichbaren, oben genannten Studiengang
Alle anderen StudienabschlüsseEinzelfallentscheidung

Informatik

Für die Annahme als Doktorand:in, die nicht an weitere Bedingungen geknüpft ist, muss ein Bewerber nachweisen, dass er/sie die Grundlagen der Informatik in seinem/ihrem bisherigen Studium erworben hat. Dies kann in der Regel dadurch geschehen, dass drei Vorlesungen aus mindestens zwei der Bereiche Theoretische Informatik, Angewandte Informatik, Technische Informatik jeweils mit der Note 2,0 oder besser abgeschlossen wurden.

Sollten Sie kein Informatikstudium absolviert haben oder ein interdisziplinäres Forschungsprojekt mit starkem Informatikanteil anstreben, müssen Sie in den ersten zwei Jahren nach der Erstzulassung Kenntnisse in den Grundlagen der Informatik nachweisen oder zusätzliche Kurse belegen.

Um Ihre Qualifikationen beurteilen zu können, bitten wir Sie, zusammen mit Ihrer Bewerbung um die Einreichung einer Liste mit Kursen und Prüfungsleistungen, die Sie im Fach Informatik abgelegt haben.

Einreichen Ihrer Bewerbung

Bevor Sie sich an der Fakultät bewerben, müssen Sie:

  • einen Doktorvater bzw. eine Doktormutter finden und gemeinsam die Betreuungsvereinbarung ausfüllen und unterschreiben,
  • sich im heiDOCS-System anmelden und
  • den Antrag auf Immatrikulation ausfüllen.

Bitte beachten

Der Doktorvater bzw. die Doktormutter muss ein Mitglied der Fakultät sein, das über die erforderlichen Qualifikationen für die Betreuung von Forschungsarbeiten in dem vorgesehenen Studienbereich verfügt. Dazu gehören Professor:innen, Juniorprofessor:innen, Privatdozent:innen und einige unabhängige Forschungsgruppenleiter:innen. Eine ausführliche Liste der zulässigen Betreuer:innen erhalten Sie im Promotionsbüro.

Wenn Sie interdisziplinär forschen wollen, müssen Sie sich auch mit einem Zweitbetreuer abstimmen, der die Aspekte Ihres Projekts betreut, die mit dem Anwendungsbereich zusammenhängen. Eine gemeinsame Betreuung innerhalb der Mathematik oder Informatik ist möglich, wobei die wissenschaftliche Verantwortung beim Hauptbetreuer liegt. Der Zweitbetreuer muss kein Fakultätsmitglied sein, aber sowohl der Betreuer als auch der Zweitbetreuer müssen über die erforderlichen Qualifikationen für die Betreuung von Dissertationen verfügen.

Die Betreuer:innen verfassen in der Regel ein oder mehrere Gutachten über die Dissertation und leiten den Ausschuss für die mündliche Verteidigung. Die externen Gutachter:innen und die anderen Mitglieder des Verteidigungsausschusses werden erst zum Zeitpunkt der Einreichung der Dissertation bestimmt. Den Bewerber:innen wird jedoch empfohlen, die entsprechenden Abschnitte unten im Vorfeld der Promotionsprüfung zu lesen.

Erforderliche Unterlagen

Bereiten Sie alle folgenden Unterlagen in Papierform und als pdf-Datei vor und senden Sie diese in einer einzigen pdf-Datei per E-Mail an das Promotionsbüro. (Die Masterarbeit, falls erforderlich, senden Sie bitte in einer separaten Datei.) Bei Zulassung werden Sie gebeten, die Papierausdrucke mit Originalunterschriften aller relevanten Zeugnisse und Abschriften persönlich während der Sprechzeiten des Promotionsbüros oder per Post einzureichen. Wir benötigen:

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Bewerbungsformular
  • Ausgefüllte und vom Doktorvater bzw. Doktormutter und einem eventuellen Zweitbetreuer unterschriebene Betreuungsvereinbarung
  • Beglaubigte Kopien aller Abschlusszeugnisse einschließlich Transcripts of Records
  • Beglaubigte Kopien Ihres Schulabschlusszeugnisses
  • Lebenslauf (datiert und unterschrieben)
  • Kopie eines Lichtbildausweises, aus dem Ihr Vor- und Nachname sowie Ihr Geburtsort deutlich hervorgehen
  • Im Falle eines ausländischen Abschlusses und/oder wenn der vorherige Abschluss nicht in dem für die Promotion gewählten Fachgebiet liegt:
    • Stellungnahme des Betreuers/der Betreuerin zur Qualifikation des Bewerbers/der Bewerberin
    • Nachweis von Studienleistungen in der vorgesehenen Studienrichtung
    • Nur bei Informatik-Bewerbern: "Liste über die Studien- und Prüfungsleistungen im Fach Informatik"
    • Abschluss(Master)arbeit (als separate pdf-Datei)

Im Anschluss an Ihre Bewerbung

Falls Sie dies noch nicht getan haben (was Sie tun sollten!), registrieren Sie sich online im heiDOCS-System. Erst wenn Sie alle erforderlichen Informationen eingegeben haben, wird das Promotionsbüro benachrichtigt und kann Ihre Bewerbung anschließend bearbeiten.

Wenn Ihr Antrag vollständig ist, wird er dem Promotionsausschuss für Mathematik oder Informatik vorgelegt, der über Ihre Annahme an der Fakultät entscheidet. Ihre Zulassung kann von zusätzlichen Kursanforderungen abhängig gemacht werden, um Ihr Hintergrundwissen in dem vorgesehenen Studienbereich zu ergänzen.

Sie haben sicher bemerkt, dass es keine Fristen für die Bewerbung an der Fakultät gibt. Auch die Promotionsausschüsse tagen nicht in festgelegten Abständen, und die Entscheidung über die Zulassung kann zwischen einer Woche und zwei Monaten dauern, außerhalb der Vorlesungszeit auch länger. Wir bitten Sie, während dieser Zeit von Nachfragen abzusehen.

Das Promotionsbüro wird Sie über die Entscheidung des Promotionsausschusses informieren und einen Zulassungsbescheid ausstellen. Bei einer Erstzulassung ohne Kursanforderungen wird der Status als Doktorand:in für 4 Jahre gewährt. Etwaige Kursanforderungen müssen innerhalb der ersten 2 Jahre erfolgreich abgeschlossen werden, woraufhin sich die Zulassung automatisch um weitere 2 Jahre verlängert. Wenn Sie Ihre Forschung und Ihre Dissertation nach diesen 4 Jahren noch nicht abgeschlossen haben, müssen Sie eine Verlängerung Ihres Status als Doktorand:in beantragen. Sie werden keine Erinnerung an das Auslaufdatum erhalten. Eine Verlängerung wird in der Regel für 12 Monate gewährt.

Für eine Verlängerung über 5 Jahre hinaus sind zwei separate Formulare der Kandidat:innen und der Betreuer:innen erforderlich, in denen die besonderen Umstände der Verzögerung und die Pläne für den rechtzeitigen Abschluss des Forschungsprojekts dargelegt werden.

Es liegt in Ihrer Verantwortung, Ihren Status als Doktorand:in an der Fakultät vom Beginn Ihres Forschungsprojekts bis zum Datum der Promotionsprüfung aufrechtzuerhalten. Die Fakultät nimmt keine Kandidat:innen nur zur Prüfung an. Dies gilt insbesondere im Falle von zusätzlichen Kursanforderungen.

Mit der Annahme als Doktorand:in ist keine Zusage für ein Arbeitsverhältnis mit der Fakultät oder der Universität Heidelberg verbunden.

Zusätzliche Bewerbungsunterlagen

Typische Zulassungsvoraussetzungen im Fach Mathematik

Eine unvollständige Liste von notwendigen und hinreichenden Abschlüssen und Voraussetzungen für die Annahme als Doktorand

(Deutsch)
(English)
Bisherige Studienleistungen im Fach Informatik

Notwendig für Anträge auf Annahme bei Abschlüssen in einem anderen Fach

(zweisprachig)
Verlängerung der Annahme als Doktorand

bei Projekten, die die 4 Jahre der ursprünglichen Annahme übersteigen

(zweisprachig)
Verlängerung der Annahme über 5 Jahre

Vom Doktoranden auszufüllen

(zweisprachig)
Verlängerung der Annahme über 5 Jahre

Vom Betreuer erbeten

(zweisprachig)

Einschreibung als Doktorand:in an der Universität Heidelberg

    Nachdem Sie von der Fakultät die Annahme als Doktorand:in erhalten haben, müssen Sie sich an der Universität als Doktorand:in einschreiben. Dies ist ein verpflichtender, zweistufiger Prozess:

    1. Bewerbung als Doktorand:in
    2. Einschreibung (Immatrikulation)

    Der Doktorand:innenstatus verleiht Ihnen bestimmte Rechte bei der Vertretung auf Fakultäts- und Universitätsebene und kann zu Vergünstigungen bei der Beförderung und der Gesundheitsversorgung führen. Die Immatrikulation ist nur semesterweise möglich und mit einer geringen Verwaltungsgebühr verbunden. Wenn Sie während Ihrer Promotion mit einem Arbeitsvertrag von mindestens 50 % an der Universität Heidelberg beschäftigt sind, können Sie eine Befreiung von der Immatrikulationspflicht beantragen.

    Die Einzelheiten der Bewerbung und Immatrikulation hängen von Ihrem Aufenthaltsstatus und einer Reihe weiterer Faktoren ab. Ausführliche Erläuterungen und alle erforderlichen Formulare und Dokumente finden Sie auf der allgemeinen Website der Universität zur Einschreibung in ein Promotionsprogramm. Das Promotionsbüro stellt nur die Dokumente zur Verfügung, die sich auf die Annahme als Doktorand:in an der Fakultät beziehen.

    Beachten Sie auch, dass die Einschreibung, wie alle anderen Schritte zur Promotion in Heidelberg, im heiDOCS-System erfasst werden muss.

    Typische Anmeldeunterlagen

    • Fotokopie der Annahme als Doktorand an der Fakultät
    • Beglaubigte Kopie Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur)
    • Beglaubigte Kopie Ihres Abschlusszeugnisses
    • Umfassende Exmatrikulationsbescheinigung(en) mit Angabe des Studiengangs und der Studiendauer
    • Formular: Zulassung und Immatrikulation an der Universität Heidelberg, ausgefüllt und unterschrieben, im Original
    • Formular Annahme als Doktorand:in, unterschrieben vom Dekanat
    • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
    • Passfoto
    • Versicherungsnachweis
    • Ausgefülltes und unterschriebenes SEPA-Mandat für den Semesterbeitrag

    Anfertigung Ihrer Dissertation

    Die endgültige Fassung Ihrer Dissertation können Sie nach Abschluss der Forschungsarbeit und dem Nachweis der Erfüllung aller Kursanforderungen einreichen. Die Kandidat:innen sind verpflichtet, folgende Unterlagen einzureichen:

    • 3 gebundene oder broschierte Exemplare der Dissertation, kein Emblem oder Universitätssiegel, keine Spiralbindung
      • Deutscher und englischer Abstract am Anfang
      • Titel und vollständiger Name der Betreuer:innen 
      • Sie können die folgenden Worte einfügen: "Datum der mündlichen Prüfung" (NICHT das Datum selbst eindrucken!). Eine Muster-Datei für die ersten Seiten finden Sie weiter unten.
      • Um die formale Korrektheit zu überprüfen, ist es ratsam, vor dem Ausdrucken der 3 Exemplare eine pdf-Version der ersten Seiten einschließlich der Danksagungen (falls vorhanden) per E-Mail an das Dekanat zu senden.
      • Bei interdisziplinären Arbeiten in der Mathematik empfiehlt der Promotionsausschuss, in einem Begleittext darzulegen, worin die neuen mathematischen Beiträge bestehen. Dies muss auch in den Gutachten der Gutachter:innen der Dissertation deutlich gemacht werden.
    • Zusätzliche gebundene oder broschierte Exemplare für die Gutachter:innen
    • Eine identische pdf-Version der vollständigen Dissertation per E-Mail an: Link.
    • Ausgefüllte und unterschriebene eidesstattliche Erklärung
    • Führungszeugnis (oder zum Zeitpunkt der Anmeldung des Prüfungsverfahrens gültiger Arbeitsvertrag im Öffentlichen Dienst)

    Dissertation und Promotionsprüfung

    Vorlage Deckblatt Dissertation

    Beachten Sie: Das Universitätssiegel darf auf keiner Seite Ihrer Doktorarbeit verwendet werden! Die deutsche Vorlage ist (derzeit) für beide Sprachversionen zu verwenden und als docx-Datei und als TeX-Datei verfügbar.

    (Deutsch)
    nicht auf Englisch verfügbar
    Eigenständigkeitserklärung
    (zweisprachig)
    Antrag auf Einleitung des Promotionsprüfungsverfahrens

    einschliesslich Eigenständigkeitserklärung und Einverständnis zur elektronischen Überprüfung der guten wissenschaftlichen Praxis

    (Deutsch)
    (English)
    Fachrichtungen Informatik

    einschliesslich möglicher Prüfer aus der Fakultät

    (zweisprachig)
    Veröffentlichungsnachweis

    auszufüllen und zu unterschreiben durch die Universitätsbibliothek oder den externen Verleger

    (Deutsch)
    nicht auf Englisch verfügbar
    Vollmacht

    zur Abholung des Promotionszeugnisses durch eine dritte Person

    (Deutsch)
    nicht auf Englisch verfügbar

    Mit der Einreichung der Dissertation müssen Sie einen Antrag auf Zulassung zur Promotionsprüfung stellen. Bitte tun Sie dies, indem Sie das Formular Antrag auf Zulassung zur Promotionsprüfung an der Fakultät für Mathematik und Informatik ausfüllen und unterschreiben. Außerdem benötigen wir:

    • ein Führungszeugnis (oder ein zum Zeitpunkt der Anmeldung gültiger Arbeitsvertrag im Öffentlichen Dienst)
    • einen aktualisierten Lebenslauf und Studiorum
    • Nachweise über die Erfüllung zusätzlicher Studienanforderungen

    Die Promotionsprüfung besteht aus der Bewertung der Dissertation und einer mündlichen Prüfung. Den Doktorand:innen wird empfohlen, die nachstehenden Regeln sorgfältig zu lesen, da ihre Mitwirkung bei der Planung des Prüfungsverfahrens erforderlich ist.

    Begutachtung der Dissertation

    Die Dissertation wird von (mindestens) zwei Gutachter:innen bewertet, von denen eine:r der bzw. die (Haupt-)Betreuer:in der Dissertation ist und eine:r eine unabhängige Bewertung der wissenschaftlichen Qualität und Originalität der Forschungsergebnisse abgeben muss. Bei interdisziplinären Forschungsprojekten schreibt der bzw. die Zweitbetreuer:in ein zusätzliches Gutachten, um die Aspekte der Dissertation zu bewerten, die das Anwendungsfeld betreffen. Wurde der bzw. die Kandidat:in anderweitig gemeinsam betreut, kann (muss aber nicht) der bzw. die Zweitbetreuer:in eine zusätzliche Bewertung abgeben. In jedem Fall benötigen wir eine unabhängige, vorzugsweise externe Bewertung der Dissertation aus dem Fachgebiet.

    Die Person für das unabhängige Gutachten kann sowohl von dem bzw. der Kandidat:in als auch von dem bzw. der Betreuer:in vorgeschlagen werden, sie muss jedoch vom Dekan bestätigt und kontaktiert werden, um einen schriftlichen Bericht zu erhalten. Alle Gutachter:innen müssen Professor:innen oder habilitierte Wissenschaftler:innen der Fakultät sein oder eine gleichwertige Position an einer externen Einrichtung innehaben. Der bzw. die unabhängige Gutachter:in sollte ein:e Expert:in auf dem Gebiet der Dissertation sein und darf sich nicht in einem Interessenkonflikt mit den Betreuenden oder den Kandidat:innen befinden, wie es in den einschlägigen Richtlinien festgelegt ist. Insbesondere ein direktes finanzielles Interesse, eine Berater/Beirat- oder Mentor/Mentee-Beziehung zwischen den Gutachter:innen innerhalb der letzten 7 Jahre oder eine persönliche Beziehung geringen Grades, eine Ehe oder eine Partnerschaft sind Beispiele für Umstände, die als Interessenkonflikt angesehen werden. Die Berichte müssen unabhängig voneinander erstellt werden.

    Die schriftlichen Gutachten empfehlen die Annahme oder Ablehnung der Dissertation und bewerten sie (im Falle der Annahme) mit einer Note im Bereich von 1 (sehr gut) bis 4 (ausreichend) in 0,5er-Schritten. Besondere Regeln gelten, wenn einer der Gutachter:innen die Dissertation ablehnt oder wenn alle Gutachter eine summa cum laude-Bewertung vorschlagen.

    Die Gutachten sind bis nach der mündlichen Prüfung vertraulich, danach können die Kandidat:innen eine Einsicht beantragen.

    Wir bitten darum, dass die Gutachten innerhalb eines Monats eingereicht werden. Das Promotionsbüro wird sich mit den Gutachter:innen in Verbindung setzen, kann aber nicht garantieren, dass die Frist eingehalten wird. Sobald alle Gutachten eingegangen sind, haben die Fakultätsmitglieder während der Vorlesungszeit vier Wochen und während der Semesterferien bis zu sechs Wochen lang Zugang zu der Dissertation und den Gutachten über ein webbasiertes System. Der Ablauf dieser Frist wird den Doktorand:innen per E-Mail mitgeteilt, und sie können Datum, Uhrzeit und Ort der mündlichen Prüfung vereinbaren, nachdem sie alle voraussichtlichen Prüfer:innen kontaktiert haben. Dieser Termin muss nach dem Ablauf der oben genannten Umlaufzeit liegen, aber es gibt keinerlei formale Garantie, dass er eingehalten werden kann.

    Disputation

    Die Disputation wird erst nach Eingang der schriftlichen Berichte und dem Umlauf der Dissertation an die Fakultät formell angesetzt. Die Prüfungskommission wird vom Dekan ernannt und setzt sich aus dem Doktorvater bzw. der Doktormutter und bis zu drei weiteren Prüfer:innen zusammen, die verschiedene Schwerpunkte innerhalb des jeweiligen Forschungsgebiets vertreten. Die Anforderungen für die Fächer Mathematik und Informatik und ihre interdisziplinären Varianten sind im Folgenden aufgeführt. Die Zweitbetreuer:innen und die externen Gutachter:innen können (müssen aber nicht) Mitglieder der Prüfungskommission sein. Die Kandidat:innen können die Zusammensetzung des Ausschusses vorschlagen, haben aber keinen Anspruch auf eine bestimmte Wahl.

    Es liegt in der Verantwortung der Kandidat:innen, einen Termin und Ort für die Disputation zu vereinbaren. Den Kandidat:innen wird empfohlen, kurz vor dem Prüfungstermin eine Erinnerung an die Disputation zu verschicken und dem Promotionsbüro den voraussichtlichen Termin der Disputation so früh wie möglich schriftlich (per E-Mail) mitzuteilen.

    Die Disputation dauert zwischen 1 und 1,5 Stunden. Sie beginnt mit einer kurzen Präsentation der Dissertation (maximal 20 Minuten), gefolgt von Fragen der Prüfer:innen zur Dissertation und Fragen zu ihrem Fachgebiet (mindestens 10 Minuten pro Fachgebiet). Der Prüfung können andere Doktorand:innen und der Vorsitz des Promotionsausschusses beiwohnen.

    Das Benotungsschema für die Disputation ist das gleiche wie für die Dissertation selbst. Die Endnote errechnet sich aus dem Durchschnitt von Dissertation und Disputation. Der Titel magna cum laude wird bei einer Durchschnittsnote bis 1,5, cum laude bei einer Durchschnittsnote bis 2,5 und rite bei einer Durchschnittsnote bis 4,0 verliehen. Die außergewöhnliche Auszeichnung summa cum laude setzt neben einer perfekten Note von 1,0 voraus, dass diese Empfehlung von allen Gutachter:innen ausgesprochen wird, ein zusätzliches unterstützendes externes Gutachten und eine einstimmige Bestätigung durch den mündlichen Prüfungsausschuss.

    Es liegt in der Verantwortung der Kandidat:innen, dass der versiegelte Umschlag (mit den Prüfungsunterlagen und einer vollständigen Dokumentation aller Dokumente und Korrespondenzen, die das individuelle Verfahren an dieser Fakultät betreffen) für die Prüfung am Tag der Verteidigung (oder auf Wunsch vorher) im Promotionsbüro abgeholt und nach der Prüfung so schnell wie möglich wieder verschlossen und zurückgegeben wird.

    Fachspezifische Prüfungsanforderungen

    Besondere Bedingungen für einen Abschluss in Mathematik

    Die Gutachter:innen sollen Professor:innen oder habilitierte Wissenschaftler:innen der Fakultät für Mathematik und Informatik sein oder eine gleichwertige Position an einer externen Einrichtung innehaben.

    Bei nicht-interdisziplinären Arbeiten wird die Promotionsprüfung von drei Prüfer:innen abgenommen, von denen jeweils eine:r die Fachrichtungen

    • angewandte Mathematik und
    • reine Mathematik

    vertreten muss. Der bzw. die dritte Gutachter:in kann aus einem der beiden Teilgebiete gewählt werden. Der bzw. die dritte Gutachter:in kann aus einem der beiden Teilgebiete gewählt werden. Der Doktorvater bzw. die Doktormutter ist eine:r der Prüfer:innen, der bzw. die Zweitgutachter:in muss jedoch kein:e Prüfer:in sein. Zwei der Prüfer:innen müssen Mitglieder der Fakultät sein. Die Prüfung wird von einem Mitglied der Fakultät geleitet.

    Bei interdisziplinären Arbeiten können ein oder sogar zwei weitere Fachgebiete Gegenstand der Prüfung sein, die sich dann auf drei Teilgebiete erstrecken muss, die durch vier Prüfer:innen vertreten werden. Diese Fachgebiete müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Mathematik stehen (siehe Anlage § 10 der Promotionsordnung). Es ist dann nicht erforderlich, dass sowohl die reine als auch die angewandte Mathematik durch die Prüfer:innen vertreten sind. Die Hauptthemen des interdisziplinären Projekts sollten von den Gutachter:innen der Dissertation abgedeckt werden.

    Besondere Bedingungen für einen Abschluss in Informatik

    Die Gutachter:innen der Dissertation sollen Professor:innen oder habilitierte Wissenschaftler:innen der Fakultät für Mathematik und Informatik oder der Fakultät für Physik und Astronomie sein, die das Fachgebiet Informatik vertreten oder eine gleichwertige Position an einer externen Einrichtung innehaben.

    Bei nicht-interdisziplinären Arbeiten wird die Promotionsprüfung von vier Prüfer:innen abgenommen, die drei der folgenden vier Fachgebiete vertreten müssen:

    • praktische und angewandte Informatik
    • Maschinelles Lernen und Bildverarbeitung
    • Technische Informatik
    • Theoretische Informatik

    Der bzw. die vierte Prüfer:in kann aus einem der oben genannten Bereiche ausgewählt werden. Zwei Prüfer:innen sollten die Gutachter:innen der Dissertation sein. Mindestens zwei der Prüfer:innen sollten Mitglieder der Fakultät für Mathematik und Informatik oder der Fakultät für Physik und Astronomie sein. Die Prüfung wird von einem Mitglied der Fakultät geleitet.

    Bei interdisziplinären Arbeiten kann auf Antrag der Kandidat:innen auch ein anderes Fachgebiet Gegenstand der Prüfung sein. Die Promotionsprüfung wird wiederum von vier Prüfer:innen abgenommen, die drei verschiedene Fachgebiete vertreten, die einen angemessenen Bezug zur Informatik haben müssen. Es ist nur erforderlich, dass mindestens zwei Gebiete der Informatik durch die Prüfer:innen vertreten sind. Zwei Prüfer:innen sollten die Gutachter:innen der Dissertation sein, ein:e Gutachter:in muss Mitglied der Fakultät für Mathematik und Informatik oder der Fakultät für Physik und Astronomie sein. Mindestens zwei der Prüfer:innen sollten Mitglieder der Fakultät für Mathematik und Informatik oder der Fakultät für Physik und Astronomie sein. Die Hauptfächer sollten von den Gutachter:innen der Dissertation abgedeckt werden.

    Veröffentlichung

    Der Doktorgrad wird erst verliehen, wenn der Nachweis der Veröffentlichung der Dissertation innerhalb von zwei Jahren nach der erfolgreichen Verteidigung erbracht wurde. Die Mindestanforderung ist die Hinterlegung der Dissertation in der zentralen Universitätsbibliothek. Die veröffentlichte Fassung muss mit dem Prüfungsexemplar übereinstimmen. Geringfügige Mängel, die während des Bewertungsverfahrens aufgetreten sind, können durch die Aufnahme eines Erratums behoben werden.

    Um die Anforderungen der Publikation zu erfüllen, sieht das allgemeine Verfahren die folgenden Schritte vor:

    • Die Veröffentlichung muss innerhalb von zwei Jahren nach der Disputation bestätigt werden. Wird dies nicht beachtet, erlischt das Promotionsrecht und der Doktorgrad kann nicht auf der Grundlage der eingereichten Dissertation verliehen werden.
    • Für den Upload der elektronischen Version der Dissertation beachten Sie bitte die Hinweise der Bibliothek: Bibliotheksformulare und Publikationen im HeiDOK und Elektronische Publikationen im HeiDOK.
    • Ein Exemplar der eingereichten Dissertation (keine korrigierten oder verbesserten Fassungen) muss vom Dekan versiegelt und unterschrieben werden.
    • Dieses Exemplar ist zusammen mit dem Formular Veröffentlichungsnachweis und der Copyright-Vereinbarung (die Sie vor dem Hochladen auf der Website der Bibliothek erhalten - siehe oben) in der Universitätsbibliothek im Gebäude INF 368 (werktags 9:00 bis 15:30 Uhr) abzugeben.
    • Das Formular Veröffentlichungsnachweis muss von Ihnen ausgefüllt und unterschrieben werden und nach Bestätigung durch die Universitätsbibliothek an das Promotionsbüro zurückgeschickt werden.

    Sollten kleinere Korrekturen an der veröffentlichten Version der Dissertation gewünscht werden, so wird seit dem 6. Dezember 2017 folgendes Verfahren akzeptiert:

    • Auf der Grundlage der zur Begutachtung eingereichten Version kann ein Erratum erstellt werden, das Korrekturen der Gutachter:innen oder der Kandidat:innen enthält.
    • Der Inhalt dieses Erratums muss von der Kommission der Disputation genehmigt werden.
    • Für die Online-Publikation über die Universitätsbibliothek kann dem Text eine pdf-Version als Vorspann oder Anhang beigefügt werden; Änderungen am Text selbst sind nicht zulässig.
    • Die Printexemplare der Dissertation für das Universitätsarchiv müssen ein Beiblatt enthalten, das fest in die drei Exemplare eingeheftet ist.

    Abschluss

    Herzlichen Glückwunsch! Nach dem Nachweis der Veröffentlichung kann Ihnen der Doktortitel verliehen werden. Die Originalurkunden werden von der Gesamtfakultät für Mathematik, Ingenieur- und Naturwissenschaften (bestehend aus Biowissenschaften, Chemie & Geowissenschaften, Ingenieurwissenschaften, Physik & Astronomie sowie Mathematik & Informatik) ausgestellt und können bis zu 6 Wochen Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen.

    Die Originalurkunden erhalten Sie bei der offiziellen Promotionsfeier der Gesamtfakultät. Alternativ können Sie sie auch im Promotionsbüro abholen.

    Die Promotionsfeier findet im Mai oder Juni für Promotionen statt, die im Wintersemester abgeschlossen wurden, und im November oder Dezember für das Sommersemester. Die Dekane erscheinen in Talaren. Wenn Sie sich für die Teilnahme entscheiden, kann das Promotionsbüro beglaubigte Kopien der Promotionsurkunde ausstellen und vorab per Post verschicken.

    Sollten Sie verhindert sein und die Originalurkunde nicht selbst abholen können, können Sie eine andere Person bevollmächtigen, dies in Ihrem Namen zu tun. Dazu benötigen Sie eine schriftliche und unterschriebene Vollmacht und einen Lichtbildausweis.

    In jedem Fall müssen Sie sich bei der Gesamtfakultät an- oder abmelden, damit das Promotionsbüro die Originale entgegennehmen oder die beglaubigten Kopien ausstellen kann. Erst nach Erhalt der Urkunde sind Sie berechtigt, den Titel Doktor der Naturwissenschaften (Dr. rer. nat.) zu führen.

    Zuletzt aktualisiert am 18. Nov. 2022 um 14:33